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Mit Dawin Handschke Heizung Sanitär zur Förderung für Ihre Badsanierung
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Badumbau?
Ein neues Badezimmer soll nicht nur gut aussehen, sondern auch im Alltag überzeugen. Ob mehr Komfort, weniger Barrieren oder eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche – für viele Umbaumaßnahmen stehen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
Je nach persönlicher Situation kommen Förderprogramme der KfW oder Zuschüsse der Pflegekasse infrage. In bestimmten Fällen beteiligt sich auch die Krankenkasse an einzelnen Hilfsmitteln.
Wichtig ist, dass Förderanträge meist vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden müssen. Dawin Handschke Heizung Sanitär unterstützt Sie dabei Ihre Badsanierung durchzuführen.
Welche Förderungen gibt es?
Für den Umbau oder die Modernisierung eines Badezimmers stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderung genutzt werden kann, hängt von der geplanten Maßnahme und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
KfW-Zuschuss
Die KfW unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Badezimmer. Dazu gehören beispielsweise bodengleiche Duschen, größere Bewegungsflächen oder weitere bauliche Anpassungen.
Welche Maßnahmen gefördert werden können, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
KfW-Kredit
Für umfangreichere Umbauten kann ein zinsgünstiger Kredit der KfW genutzt werden. Er eignet sich für barrierereduzierende Maßnahmen und kann unabhängig vom Alter der Bewohner beantragt werden.
Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Zuschuss der Pflegekasse
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen.
Dazu gehören beispielsweise:
- der Einbau einer bodengleichen Dusche
- Haltegriffe
- zusätzliche Bewegungsflächen
- weitere Anpassungen, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen
Leistungen der Krankenkasse
Eine komplette Badsanierung übernimmt die Krankenkasse in der Regel nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Haltegriffe, Duschsitze oder Toilettensitzerhöhungen.
Welche Leistungen möglich sind, hängt von der jeweiligen Krankenkasse und der medizinischen Notwendigkeit ab.
Wer ist förderberechtigt und welche Voraussetzungen gelten?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Einige Anforderungen gelten jedoch bei vielen Förderungen.
Dazu gehören unter anderem:
- Antragstellung vor Beginn der Sanierungsarbeiten
- Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen
- fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb
- Nachweis der durchgeführten Maßnahmen nach Abschluss der Arbeiten
Für Zuschüsse der Pflegekasse ist zusätzlich ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.
Bei KfW-Förderungen müssen außerdem die technischen Anforderungen des jeweiligen Programms eingehalten werden.
So beantragen Sie die Förderung
Der Ablauf einer geförderten Badsanierung ist in den meisten Fällen ähnlich
1. Fördermöglichkeiten prüfen
Zunächst besprechen wir Ihr Vorhaben und prüfen gemeinsam, welche Förderprogramme genutzt werden können.
2. Angebot erstellen lassen
Ich plane die gewünschten Maßnahmen und erstelle Ihnen ein Angebot, das Sie für die Antragstellung verwenden können.
3. Antrag stellen
Der Förderantrag wird vollständig beim zuständigen Fördergeber eingereicht.
Wichtig ist, die Bewilligung abzuwarten. In den meisten Fällen dürfen die Arbeiten erst danach beginnen.
4. Sanierung durchführen
Nach der Förderzusage setze ich die geplanten Maßnahmen fachgerecht und entsprechend den Fördervorgaben um.
5. Nachweise einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Fördergeber.
6. Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt oder der bewilligte Kredit bereitgestellt.
FAQ
Je nach Vorhaben kommen KfW-Zuschüsse, KfW-Kredite oder Zuschüsse der Pflegekasse infrage. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem einzelne Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden.
Ja. Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
Eine bodengleiche Dusche kann förderfähig sein, wenn sie die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt und zur Reduzierung von Barrieren beiträgt.
Ob eine Kombination möglich ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und dem konkreten Vorhaben ab. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen.
Viele Förderprogramme setzen eine fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb voraus.
Ich unterstütze Sie bereits bei der Planung und führe die förderfähigen Maßnahmen fachgerecht aus.
Je nach Förderprogramm werden unter anderem Angebote, Antragsformulare sowie Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen benötigt.
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Wenn Sie sich ausführlicher über die einzelnen Förderprogramme informieren möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen: